Häufige Fragen (FAQ)

Windpark Simmertal/Horbach



Häufige Fragen (FAQ)


In unseren FAQs finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den geplanten Windpark in Simmertal und Horbach. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

FAQ Häufig gestellte Fragen Windpark Simmertal und Horbach

Umwelt, Immissionen & Natur

Bei den benötigten Flächen wird zwischen dauerhaft und temporär genutzten Flächen unterschieden. Zu den dauerhaft benötigten Flächen zählen das Fundament einschließlich der Anschüttung (ca. 850 m²), die Kranstellfläche (ca. 1.185 m²) und die Zuwegung. Für die Zufahrt werden nach Möglichkeit bereits vorhandene Wege genutzt.

Die temporär benötigten Flächen werden ausschließlich während der Bauphase genutzt. Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen können sie zurückgebaut und renaturiert werden. Dazu gehören beispielsweise Hilfskranstellflächen sowie Flächen für die Lagerung von Rotorblättern und Turmsegmenten. Insgesamt werden hierfür rund 5.335 m² Fläche temporär benötigt.

Windenergieanlagen erzeugen beim Betrieb Geräusche. Bereits in der Planungsphase wird streng geprüft, ob die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte (Lärm-Obergrenzen an Wohngebäuden) eingehalten werden. Eine Baugenehmigung gibt es nur, wenn diese Vorschriften erfüllt sind.

Moderne Anlagen nutzen wirksame Schalldämmungen und aerodynamisch optimierte Rotorblätter. Dadurch sinkt die Geräuschentwicklung deutlich. Zudem nimmt die wahrgenommene Lautstärke mit dem Abstand rasch ab: In wenigen hundert Metern Entfernung sind Windenergieanlagen meist kaum noch hörbar, da sie von natürlichen Umgebungsgeräuschen wie Blätterrauschen oder Straßenverkehr überlagert werden.

Diagramm zum Vergleich von Schallpegeln verschiedener Geräuschquellen
Schallpegel verschiedener Quellen in Dezibel (dB) im Vergleich.
Quelle: Fachagentur Wind, BWE, WHO. Eigene Darstellung, GAIA

Der sich bewegende Schatten der Rotorblätter wird als Schattenwurf bezeichnet. Wie stark dieser wahrgenommen wird, hängt vom Sonnenstand, dem Wetter und der Windrichtung ab.

In Deutschland gelten strenge Obergrenzen: An jedem Immissionsort (z. B. an Wohnhäusern) darf der tatsächliche Schattenwurf höchstens 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen. Automatische Abschaltvorrichtungen stellen sicher, dass die Anlage stoppt, sobald dieser Wert erreicht wird.

Prinzipielle Darstellung von Kern- und Halbschatten beim Schattenwurf
Grafische Darstellung des Schattenwurfs mit Kernschatten und Halbschatten.
Quelle: Eigene Darstellung, GAIA

Wälder sind wichtige Klimaschützer und können zugleich geeignete Standorte für Windenergie bieten. Bei der Planung wird darauf geachtet, hochwertige Wald- und Schutzbereiche vollständig auszusparen. Zudem werden bevorzugt bestehende Forstwege genutzt und ausgebaut, um den Eingriff klein zu halten.

Jeder Rodungseingriff wird gesetzlich verpflichtend im Verhältnis 1:1 ausgeglichen – etwa durch Aufforstungen oder die ökologische Aufwertung bestehender Wald- und Biotopflächen (Lebensräume für Pflanzen und Tiere).

Die Klimabilanz ist dabei deutlich positiv: Ein Hektar Wald bindet jährlich etwa 10 Tonnen CO₂. Eine moderne Anlage im Projekt Simmertal und Horbach vermeidet dagegen jährlich rund 4.725 Tonnen CO₂ durch die saubere Stromerzeugung. Die Einsparung übersteigt die Bindungsleistung der betroffenen Fläche somit um ein Vielfaches.

Rotorblätter sind dauerhaft Wind, Regen und Hagel ausgesetzt. Dadurch entsteht mit der Zeit ein geringer Verschleiß an der Schutzschicht. Diese besteht aus widerstandsfähigen Decklacken (Polyurethan oder Epoxidharz). Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weisen diese Kunstharze keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften auf.

Im Vergleich zu anderen Alltagseinflüssen fällt der Materialabrieb von Windenergieanlagen minimal aus:

  • Bei allen 28.611 Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) beträgt der jährliche Abrieb insgesamt etwa 78.394 kg.
  • Zum Vergleich: Der jährliche Abrieb von Reifen liegt in Deutschland bei ca. 102.090.000 kg/Jahr, bei Schuhsohlen bei rund 9.047.000 kg/Jahr.
Ringdiagramm zum jährlichen Materialabrieb im Vergleich
Grafik: Jährlicher Materialabrieb im Vergleich.
Quelle: Eigene Darstellung, GAIA (basierend auf BWE-Faktencheck: Erosion an Rotorblättern [PDF])

Vor dem Bau einer Windenergieanlage wird das Vorkommen geschützter Vogelarten im Umfeld genau untersucht. Drohen Konflikte, erteilt die Behörde strenge Auflagen – etwa Abschaltungen während der Aktivitätszeiten von Greifvögeln oder während des Vogelzugs (der saisonalen Wanderung von Zugvögeln).

In Deutschland standen Ende 2024 rund 28.766 Onshore-Windenergieanlagen. Das entspricht rechnerisch einem Verlust von maximal 3,5 Vögeln pro Anlage und Jahr. Ein Blick auf andere menschliche Einflüsse ordnet das Risiko ein:

Balkendiagramm Todesursachen für Vögel im Vergleich
Grafik: Anzahl der getöteten Vögel in Abhängigkeit von der Todesursache.
Quelle: Eigene Darstellung, GAIA (basierend auf BWE-Daten). Weiterführende Informationen: BWE-Faktencheck: Vogelpopulation & BWE: Windenergie und Naturschutz

Als Infraschall bezeichnet man tiefe Schallwellen unterhalb einer Frequenz von 16 Hertz, die vom menschlichen Ohr nicht als Ton gehört werden können. Infraschall entsteht natürlich (durch Wind, Meeresbrandung oder Gewitter) sowie technisch (durch Straßenverkehr, Waschmaschinen oder Industrieanlagen).

Auch Windenergieanlagen erzeugen Infraschall. Messungen der Fachagentur Windenergie an Land sowie des BWE belegen jedoch: Bereits in geringer Entfernung (ab ca. 300 Metern) sinken die Pegel so stark ab, dass sie weit unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle und weit unter gesundheitlichen Grenzwerten liegen.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt, dass vom Infraschall moderner Windenergieanlagen keine Gesundheitsgefahren ausgehen.

Diagramm zum Vergleich von Schallpegeln verschiedener Geräuschquellen
Schallpegel verschiedener Quellen in Dezibel (dB) im Vergleich.
Quelle: Fachagentur Wind, BWE, WHO. Eigene Darstellung, GAIA.
Weiterführende Informationen: BWE-Faktencheck: Infraschall (PDF)

Planung, Bau & Sicherheit

Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verläuft in klaren Schritten:

  1. Antragseinreichung: Einreichen der Unterlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als zuständiger Genehmigungsbehörde.
  2. Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft die Antragsunterlagen und fordert bei Bedarf Ergänzungen an.
  3. Behördenbeteiligung: Einbindung der Träger öffentlicher Belange (TöB) – dazu gehören Fachbehörden wie Naturschutz- oder Wasserwirtschaftsämter.
  4. Stellungnahmen: Erhalt, Prüfung und Bearbeitung der Rückmeldungen aller Fachbehörden.
  5. Genehmigungsentwurf: Erstellung des Entwurfs durch die SGD und finale Abstimmung offener Punkte.
  6. Bescheid: Erteilung der rechtssicheren Baugenehmigung.

Der Bau erfolgt in aufeinander abgestimmten Phasen:

  • Infrastruktur: Kabelverlegung, Wege- und Kranstellflächenbau.
  • Fundament: Aushub, Bewehrung und Betonierung der Fundamentplatte.
  • Anlieferung & Montage: Transport der Großkomponenten, Turmerrichtung sowie Montage von Maschinenhaus und Rotorblättern.
Übersicht der Bauphasen einer Windenergieanlage
Die Bauphasen einer Windenergieanlage im Überblick.

Im Jahr 2023 wurden deutschlandweit über 400 Anlagen zurückgebaut – häufig im Zuge des sogenannten Repowerings, bei dem ältere Anlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen ersetzt werden.

Der Rückbau erfolgt schrittweise von oben nach unten: Erst demontieren Fachkräfte die Rotorblätter, die Nabe und das Maschinenhaus, anschließend den Turm und die Elektrotechnik. Zum Schluss wird das Fundament vollständig entfernt.

Der Rückbau ist gesetzlich vorgeschrieben. Zur Absicherung hinterlegt der Betreiber bereits vor dem Bau eine verbindliche Rückbaubürgschaft bei der Behörde. So ist der Rückbau auch bei einer Insolvenz garantiert. Aktuell können 85 bis 90 Prozent der Komponenten stofflich recycelt werden; unter Einbeziehung energetischer Verwertungen liegt die Verwertungsquote bei bis zu 95 Prozent.

Moderne Anlagen sind mit automatischen Brandmelde- und Überwachungssystemen ausgestattet. Brände sind dadurch extrem selten: Die Brandquote liegt historisch zwischen 0,01 und 0,04 Prozent (ca. ein bis vier Brände pro 10.000 Windenergieanlagen).

Sollte es in großer Höhe (Gondel oder Rotorblätter) brennen, sichert die Feuerwehr den Gefahrenbereich am Boden ab, da Drehleitern diese Höhe nicht erreichen. Die Anlage brennt in diesem Fall kontrolliert ab, während herabfallende Teile am Boden direkt gelöscht werden. Brände im unteren Turmbereich werden mit den gewohnten Mitteln der Feuerwehr bekämpft.

Weiterführende Informationen & Fachpublikationen




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