EEG 2027: Investitionen sichern, Ausbaubremse verhindern

Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen (GAIA) mbH
Geschäftsführung
Lambsheim, 13. August 2026

Stellungnahme von GAIA zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027)
im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung vom 17./18. Juli 2026

1. Einleitung

Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen (GAIA) ist ein Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche mit den Schwerpunkten Freiflächen-Photovoltaik, Batteriespeichersysteme sowie Windenergieanlagen der Megawattklasse.

Wir nehmen die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zum EEG 2027 wahr, da der vorliegende Referentenentwurf aus unserer Sicht in mehreren zentralen Punkten bereits geplante und finanzierte Projekte, zukünftige Investitionen und damit auch Arbeitsplätze in unserer Branche gefährdet.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung am grundsätzlichen Ausbauziel für erneuerbare Energien festhält. Aus unserer Sicht besteht jedoch in den folgenden sechs Punkten dringender Nachbesserungsbedarf, damit der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausgebremst wird.

2. Zusammenfassung unserer Kernforderungen

  • Einspeisebegrenzung: Vollständige Streichung der geplanten Einspeisebegrenzung auf 280 W/m² Rotorfläche.
  • Pachtdeckel: Abschaffung oder Anhebung des diskutierten Pachtdeckels auf ein wirtschaftlich tragfähiges und marktgerechtes Niveau.
  • Netz-Hotspots: Transparente und diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Netz-Hotspot-Regelung ohne einseitige Entscheidungsmacht der Netzbetreiber.
  • Bestandsschutz: Umfassender und klar definierter Bestandsschutz für genehmigte, bezuschlagte, finanzierte, weit entwickelte und bereits eingereichte Projekte.
  • Batteriespeicher: Vereinfachte und gemeinsame Genehmigung von Batteriespeichern als Bestandteil von Erneuerbare-Energien-Projekten.
  • Contracts for Difference (CfDs): Die CfDs müssen mit einem Marktwertkorridor eingeführt werden.

3. Einspeisebegrenzung auf 280 W/m² Rotorfläche

Der Referentenentwurf sieht für Windenergieanlagen eine Begrenzung der förderfähigen Einspeisung auf 280 Watt pro Quadratmeter Rotorfläche vor.

Diese Regelung gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Windenergieprojekte, sondern bremst auch die technische Weiterentwicklung effizienterer Anlagen aus und entwertet Anlagenkonzepte, die bereits heute Stand der Technik entsprechen. Besonders kritisch ist das Fehlen eines Bestandsschutzes für Projekte, die auf Basis der bisherigen technischen und wirtschaftlichen Parameter bereits entwickelt und finanziert wurden.

Wir fordern, die Grenze vollständig zu streichen oder zumindest an die aktuelle technische Realität anzupassen.

4. Pachtdeckel

Wir haben grundsätzlich Verständnis für das Ziel, überhöhte Pachtpreise zu begrenzen. Der derzeit diskutierte Deckel von 3,5% wird jedoch als deutlich zu niedrig angesehen und dürfte über das eigentliche Regelungsziel hinausschießen.

Ein zu niedriger Pachtdeckel verringert die Bereitschaft von Landwirten, Kommunen und kommunalen Waldbesitzern, Flächen für Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie bereitzustellen, und schmälert deren Einnahmen aus der Flächenverpachtung. Damit würde die Regelung Akzeptanz und regionale Wertschöpfung gefährden.

Wir fordern daher einen marktgerechten, wirtschaftlich tragfähigen Pachtdeckel, der überhöhte Forderungen begrenzt, gleichzeitig aber eine angemessene Vergütung der Flächeneigentümer und die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung erhält.

5. Netz-Hotspots / Netzpaket

Die im Netzpaket vorgesehene Rolle der Netzbetreiber bei der Festlegung von Netz-Hotspots sehen wir kritisch. Netzbetreiber haben bei dieser Festlegung potenziell eigene wirtschaftliche Interessen, die mit einem zügigen und diskriminierungsfreien Ausbau der erneuerbaren Energien kollidieren können.

Wir fordern eine transparente, überprüfbare und regulatorisch beaufsichtigte Methodik zur Festlegung von Netz-Hotspots, die Interessenkonflikte ausschließt und Projektierern verlässliche Planungssicherheit gibt.

6. Bestandsschutz

Für bereits genehmigte, bezuschlagte, finanzierte, weit entwickelte oder eingereichte Projekte fordern wir einen klar definierten, umfassenden Bestandsschutz. Dies gilt insbesondere für die Einspeisebegrenzung, aber auch für weitere Regelungen des Entwurfs, die rückwirkend auf bereits kalkulierte und finanzierte Vorhaben wirken.

Ohne einen solchen Bestandsschutz drohen erhebliche Nachverhandlungen bei bereits gesicherten Flächen- und Finanzierungsverträgen sowie ein Vertrauensverlust bei Investoren und Banken. Dies würde auch über die aktuelle Novelle hinaus negative Auswirkungen auf künftige Investitionsentscheidungen haben.

7. Batteriespeicher

Wir begrüßen die stärkere Berücksichtigung von Batteriespeichern im EEG 2027, fordern jedoch eine spürbare Vereinfachung der Genehmigungsregelungen. Batteriespeicher sollen künftig als Bestandteil von Erneuerbare-Energien-Projekten mitgenehmigt werden, um zeit- und kostenintensiven Parallelverfahren zu vermeiden. Außerdem sollen für netzdienliche Speicher keine Netzentgelte erhoben werden.

Eine integrierte Genehmigung wird den Ausbau von Speicherkapazitäten beschleunigen, die Netze entlasten und zur Reduzierung von Netz-Hotspots beitragen.

8. Contracts for Difference (CfDs)

Die CfDs müssen mit einem Marktwertkorridor eingeführt werden. Bei der Umsetzung des EU-rechtlich erforderlichen Abschöpfungsmechanismus (CfD) müssen marktliche Anreize erhalten bleiben; dies fordert auch das EU-Recht. Wichtig ist daher ein Spielraum oberhalb des anzulegenden Werts, unter anderem um privatwirtschaftliche Stromlieferverträge (PPAs) attraktiv und für den industriellen Mittelstand verfügbar zu machen. Außerdem braucht es eine Wechselmöglichkeit alle vier Jahre zwischen CfD und PPA.

9. Fazit

Der Referentenentwurf zum EEG 2027 weist in einigen Punkten in die richtige Richtung, gefährdet in der vorliegenden Fassung jedoch Unternehmen, Arbeitsplätze sowie bereits geplante sowie genehmigte oder finanzierte Projekte der Erneuerbare-Energien-Branche.

Wir bitten daher dringend darum, die genannten Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, um Investitionssicherheit, regionale Wertschöpfung und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden.

Hier finden Sie unsere detaillierte Stellungnahme als PDF zum Download:

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