Wohin führt die EEG-Novelle?
Wir fordern mehr Ausschreibungsvolumen, faire Rahmenbedingungen und faire Berücksichtigung Süddeutschlands.

Inhalt
- Hintergrund und aktueller Stand der Gesetzesvorhaben
- GAIA bringt sich in die Diskussion ein
- So bewertet GAIA die Entwürfe
- Ausschreibungen und Ausbaupfade
- Süddeutschland und regionale Ausgewogenheit
- Wirtschaftlichkeit und Projektentwicklung
- Kommunale Beteiligung und Finanzierung
- Photovoltaik
- Weitere Regelungen
- Netzanschlüsse und Netzkapazitäten (Artikel 1)
- Netzintegration und technische Vorgaben (Artikel 2)
- Batteriespeicher und Cable-Pooling
- Leistungsbegrenzungen von Erzeugungsanlagen
- GAIAs Fazit
- Unsere Botschaft an den Deutschen Bundestag
Hintergrund und aktueller Stand der Gesetzesvorhaben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 18. Juli 2026 die Referentenentwürfe zum EEG 2027 sowie zum begleitenden Netzanschlusspaket veröffentlicht und gleichzeitig die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die für die Stellungnahme eingeräumte Frist von lediglich drei Werktagen halten wir jedoch für deutlich zu kurz. Für zwei Gesetzesvorhaben dieser Tragweite ist eine angemessene fachliche Prüfung und Bewertung innerhalb eines so kurzen Zeitraums kaum möglich.
Beide Gesetzesvorhaben enthalten weitreichende Änderungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Betroffen sind unter anderem die Ausschreibungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen, die Ausgestaltung der zukünftigen Förderung, die kommunale Beteiligung, Netzanschlussverfahren sowie verschiedene Regelungen zur Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien. Das sind alles Themen, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende von zentraler Bedeutung sind.
GAIA bringt sich in die Diskussion ein
Wir möchten die aktuellen Entwicklungen nicht nur passiv beobachten oder lediglich intern diskutieren. Als unmittelbar betroffenes Unternehmen mit klarer Haltung ist es unser Anspruch, unsere Position zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen auch öffentlich zu machen.
Als Projektentwickler und Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen aus dem Südwesten beschäftigen wir uns tagtäglich mit den praktischen Auswirkungen energiepolitischer und regulatorischer Entscheidungen. Die vorliegenden Gesetze tangieren somit direkt unser Unternehmen, unsere Arbeit und unsere Projekte. Vor diesem Hintergrund möchten wir die nachfolgenden Anmerkungen, Bewertungen und Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf des EEG 2027 sowie zum begleitenden Netzanschlusspaket in den allgemeinen Diskurs einbringen.
In unserer nachfolgenden Stellungnahme bewerten wir die aus unserer Sicht wichtigsten geplanten Änderungen im EEG 2027 und im Netzanschlusspaket. Dabei benennen wir sowohl die Regelungen, die wir ausdrücklich begrüßen, als auch die Punkte, bei denen wir erheblichen Änderungs- oder Nachbesserungsbedarf sehen.
Unser Fokus liegt insbesondere auf den Ausschreibungsvolumina, den Rahmenbedingungen für Windenergie- und PV-Freiflächenprojekte, der Berücksichtigung süddeutscher Standorte, der Ausgestaltung zukünftiger Fördermechanismen sowie den geplanten Änderungen beim Netzanschluss und Netzausbau.
Da es sich derzeit noch um Referentenentwürfe handelt, die innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt sind, bleibt zudem abzuwarten, welche Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren tatsächlich Bestand haben werden.
So bewertet GAIA die Entwürfe
Die Reihenfolge unserer Kommentare entspricht in etwa der Reihenfolge in den vorliegenden Entwürfen. Wir freuen uns, wenn Sie sich unsere Argumente anschauen und in die Diskussion mitnehmen.
Ausschreibungen und Ausbaupfade
- Wir halten es nicht für gerechtfertigt, dass 20 % der jährlichen Ausschreibungsmenge für Anlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezuschlagt werden sollen. Sollte dies eine berechtigte Vorgabe der EU sein, sollte über die Höhe nachgedacht werden bzw. geprüft werden, ob dieser Anteil beispielsweise auf 10 % abgesenkt werden kann.
- Wir halten es für positiv, dass 12 GW zusätzliches Ausschreibungsvolumen auf die Jahre 2027 bis 2029 verteilt werden sollen. Dies ist jedoch zu wenig, um allen genehmigten und künftig genehmigten Anlagen einen wirtschaftlich auskömmlichen Zuschlagswert in den kommenden Auktionen zu ermöglichen.
- Hier sollte die Ausschreibungsmenge auf jährlich 15.000 MW bis 17.000 MW in diesem Zeitraum angehoben werden, um den Wettbewerbsdruck in den Ausschreibungen zu reduzieren.
- Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Resilienzausschreibungen von diesem Volumen abgezogen werden sollen. Das ist eine „Milchmädchenrechnung“. Diese Anrechnung erscheint sachlich nicht nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund des gleichzeitig vorgesehenen Wegfalls der Innovationsausschreibungen.
- Wir begrüßen die geplante Anhebung der Ausschreibungsmengen für PV-Freiflächenanlagen.
- Wir lehnen die angedachte Streichung von § 28 Absatz 3a EEG 2023 ab. Die Bundesnetzagentur sollte auch künftig die Möglichkeit haben, das Ausschreibungsvolumen in begrenztem Umfang zu erhöhen oder zu reduzieren.
Süddeutschland und regionale Ausgewogenheit
- Wir begrüßen die geplante Anhebung des Korrekturfaktors im Referenzertragsmodell von 1,55 auf 1,65 für Standorte im Süden, um süddeutschen Projekten bessere Chancen bei der Teilnahme an Ausschreibungen zu ermöglichen.
- Sinnvoller wäre jedoch eine Anhebung auf 1,70, da dies die tatsächliche Kostenentwicklung realistischer abbilden würde.
- Darüber hinaus wäre eine klare Regelung für den Süden beziehungsweise sogar eine Südquote sinnvoll, um den unterschiedlichen Standortbedingungen innerhalb Deutschlands stärker Rechnung zu tragen.
Wirtschaftlichkeit und Projektentwicklung
- Die geplante Begrenzung des Pachtentgelts sollte sich zum einen nur auf das Standortgrundstück beziehen und nicht zusätzlich weitere Grundstücke sowie Zahlungen für Kabel- und Wegeflächen in einem bestimmten Umkreis um die WEA einbeziehen. Andernfalls wäre dies weder nachvollziehbar noch praktikabel kontrollierbar.
- Zum anderen sollte sich die Begrenzung in einem Korridor von 5 % bis 10 % bewegen. Bei 2,5 % sind dies im Süden gerade einmal rund 20.000 Euro pro Jahr für eine Multi-MW-WEA. Das ist deutlich zu wenig.
- Die Ausfallvergütung sollte nicht abgeschafft werden, da sie den Wechsel zwischen den Vermarktungsformen, insbesondere bei einem Wechsel oder Ausfall des Direktvermarkters, für den Betreiber absichert.
- Wir begrüßen die geplante Verlängerung der Frist in § 36i EEG 2027 von 30 auf 36 Monate.
- Wir akzeptieren, dass zukünftige Ertragsverluste durch die Drosselung oder Abregelung von Windenergieanlagen aufgrund des Sektormanagements zur Gewährleistung der Standsicherheit nicht mehr kompensiert werden sollen.
Kommunale Beteiligung und Finanzierung
- Wenn Gemeinden zukünftig statt 0,2 Ct./kWh eine Akzeptanzabgabe von 0,3 Ct./kWh erhalten sollen, sollte auch der volle Betrag beim zuständigen EVU zurückgeholt werden können.
- Wir lehnen eine finanzielle Beteiligung von EE-Anlagenbetreibern am Netzausbau in jeglicher Form ab, da es nicht Aufgabe der Betreiber erneuerbarer Energien ist, die Stromnetze auszubauen und zu unterhalten. Zudem erzielen die Netzbetreiber in diesem Bereich bereits sehr auskömmliche Eigenkapitalrenditen.
- Bei der geplanten Abschöpfungsregelung im zukünftigen CfD-System sollte es mehr Freiheitsgrade geben, beispielsweise beim Wechsel zwischen den Vermarktungsarten.
- Darüber hinaus sollte ein Korridor beziehungsweise Band oberhalb eines definierten Schwellenwerts geschaffen werden, ab dem eine Abschöpfung erfolgt. Dadurch könnte flexibler auf steigende Strompreise, Inflation, Bankzinsen und andere wirtschaftliche Entwicklungen reagiert und die Bankability von Projekten gestärkt werden.
Photovoltaik
- Wir begrüßen die geplante rechtliche Trennung zwischen privilegierten und nicht privilegierten PV-Freiflächenanlagen.
- Wir begrüßen die geplante Anhebung der Ausschreibungsmengen für PV-Freiflächenanlagen.
Weitere Regelungen
- Wir begrüßen die geplante Abwicklung des Regionalnachweisregisters.
- Wir begrüßen die vorgesehene Streichung der „fiktiven Strommengen“, da diese nicht eindeutig nachgewiesen beziehungsweise abgegrenzt werden können.
Netzanschlüsse und Netzkapazitäten (Artikel 1)
- EVUs sollen Leitungsabschnitte für bis zu sechs Jahre als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können. Dies ist zum einen ein deutlich zu langer Zeitraum. Zum anderen wird nicht klar und verbindlich definiert, was mit den „sämtlichen Informationen“ gemeint ist, die gegenüber der Bundesnetzagentur im Rahmen der Anzeige vorzulegen sind.
- Wir befürchten, dass missliebigen EVUs dadurch Tür und Tor geöffnet werden, ihr Netzgebiet als kapazitätslimitiert auszuweisen.
- Zudem handelt es sich lediglich um eine Anzeige, ohne dass unmittelbar eine Prüfung durch die Bundesnetzagentur erfolgt. Weder die Kriterien für eine solche Ausweisung sind hinreichend rechtlich bestimmt, noch ist eine zeitnahe Überprüfung oder gar Sanktionierung bei Fehlverhalten vorgesehen. Dies könnte verfassungsrechtlich problematisch sein.
- Wir begrüßen die geplante gemeinsame Internetplattform für Netzanschlussbegehren.
- Wir begrüßen den Vorstoß, dass EVUs Verfahren für diskriminierungsfreie Netzanschlüsse entwickeln sollen.
- Wir begrüßen die geplante Ermöglichung von FCAs (Flexible Netzanschlussvereinbarungen). Hierzu sollte der Bundesgesetzgeber jedoch klare Vorgaben hinsichtlich Art, Inhalt, Umfang und Vereinheitlichung von FCAs machen.
- Wir begrüßen die geplante Möglichkeit einer unverbindlichen Netzanschlussauskunft.
Netzintegration und technische Vorgaben (Artikel 2)
- Wir lehnen den Eingriff in die technische Ausgestaltung und Konzeption von Windenergieanlagen, insbesondere die Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 280 Watt/m² bezogen auf die Rotorkreisfläche, vehement ab. Dies stellt einen Eingriff auf mehreren rechtlichen Ebenen dar und könnte verfassungsrechtlich problematisch sein.
- Auch die vorgesehene Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung von PV-Freiflächenanlagen auf 70 % der installierten Leistung sehen wir kritisch.
- Anstelle eines vollständigen Ausgleichs im Redispatch soll künftig ein Anteil von 10 % bis 20 % der jährlich erzeugten Strommenge nicht mehr ausgeglichen werden. Wir könnten uns einen pauschalen, niederschwelligen und konsensualen Verzicht von weniger als 8 % der jährlichen Strommenge vorstellen.
- Wir begrüßen die geplanten einheitlichen Vorgaben für Netzanschlussreservierungen.
- Wir lehnen regionale Baukostenzuschüsse grundsätzlich ab. Es ist nicht Aufgabe der Betreiber erneuerbarer Energieanlagen, das Stromnetz auszubauen oder zu ertüchtigen. Die EVUs verfügen bereits über entsprechende Einnahmen und erzielen häufig Eigenkapitalrenditen, die über den ursprünglich vorgesehenen gesetzlichen Renditen liegen.
Batteriespeicher und Cable-Pooling
- Wir begrüßen die Aussagen zu Batteriespeichern und Cable-Pooling und wünschen uns seitens des Gesetzgebers zusätzlichen rechtlichen Nachdruck gegenüber den EVUs, um die Umsetzung solcher Konzepte zu ermöglichen.
Leistungsbegrenzungen von Erzeugungsanlagen
- Wir lehnen Leistungsbegrenzungen für neue Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich ab.
GAIAs Fazit
Der Referentenentwurf zum EEG 2027 und das begleitende Netzanschlusspaket enthalten aus Sicht von GAIA zahlreiche Regelungen, die erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland haben würden. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen könnten möglicherweise dazu beitragen, bestehende Herausforderungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu adressieren, beispielsweise bei Netzanschlussverfahren, einzelnen Ausschreibungsvolumina, der Anpassung einzelner Regelungen für Windenergiestandorte im Süden oder beim Bürokratieabbau.
Hierzu zählt insbesondere die geplante Anhebung des Korrekturfaktors im Referenzertragsmodell von 1,55 auf 1,65 für süddeutsche Standorte. Dies ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl halten wir eine weitere Anpassung auf 1,70 für sachgerechter. Darüber hinaus würden wir eine weitergehende Südregelung beziehungsweise sogar eine Südquote begrüßen, um den unterschiedlichen Standortbedingungen innerhalb Deutschlands stärker Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig sehen wir bei mehreren zentralen Themen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dazu zählen insbesondere die Ausgestaltung der Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land, die Anrechnung von Resilienzausschreibungen auf bestehende Ausschreibungsvolumina, die geplanten Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit von Projekten, die Beteiligung von Anlagenbetreibern an Netzkosten sowie einzelne Vorgaben zur Markt- und Systemintegration.
Besonders kritisch bewerten wir zudem die im Netzanschlusspaket vorgesehenen Regelungen zu sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten. Aus unserer Sicht darf die Entscheidung über die Ausweisung von Netzengpassgebieten nicht allein den Netzbetreibern überlassen werden. Es besteht die Gefahr, dass diejenigen Akteure weitreichende Steuerungsbefugnisse erhalten, die zugleich für Planung, Ausbau und Betrieb der betroffenen Netzinfrastruktur verantwortlich sind. Daher braucht es aus unserer Sicht klar definierte Kriterien, eine unabhängige Kontrolle sowie wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten oder unangemessenen Verzögerungen beim Netzausbau. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Netzbetreiber faktisch zu Richter und Betroffenem in eigener Sache werden. Vereinfacht formuliert: Der Bock würde zum Gärtner gemacht.
Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass einzelne Regelungen die Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Investitionssicherheit von Projekten beeinträchtigen und damit den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien erschweren könnten. Dies gilt insbesondere für Projekte in Süddeutschland, die bereits heute unter anderen Rahmenbedingungen als Projekte in windstärkeren Regionen realisiert werden müssen.
Für das Gelingen der Energiewende braucht es aus unserer Sicht verlässliche, praxistaugliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig müssen regionale Unterschiede stärker berücksichtigt werden, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien bundesweit ausgewogen erfolgen kann.
Unsere Botschaft an den Deutschen Bundestag
Mit unserem Positionspapier, das wir vor Kurzem an alle 630 Bundestagsabgeordneten versendet haben, setzen wir uns zudem für faire Chancen für Süddeutschland beim Ausbau der Windenergie ein. Die Energiewende in Deutschland kann nur gelingen, wenn es eine ausgewogene Balance zwischen Nord- und Süddeutschland gibt und gleichzeitig Netze sowie Speicherkapazitäten konsequent weiter ausgebaut werden. Erfahren Sie mehr zu unserer Aktion in diesem Artikel: GAIA warnt vor wachsender Ausbaulücke bei Windenergie in Süddeutschland.



